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Westdeutsche Fußballverband
Ausschreitungen - die Strafen werden deutlich verschärft

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Westdeutsche Fußballverband: Ausschreitungen - die Strafen werden deutlich verschärft
Foto: firo

Der Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat angekündigt, dass sich das Strafmaß nach Ausschreitungen verschärfen wird.

An diesem Wochenende rollt in fast allen Ligen wieder der Ball. Vor dem Anpfiff der Spielzeit gab es vom Westdeutschen Fußballverband (WDFV) eine klare Ansage.

Fußballvereine, deren Spieler oder Zuschauer im Rahmen eines Spiels Gewalt anwenden, müssen zur neuen Saison mit deutlich empfindlicheren Strafen rechnen.

Die Verschärfung ist auf Initiative des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) erfolgt. Die entsprechenden Gremien des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), zu dem auch der Fußball-Verband Niederrhein (FVN) und der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) gehören, haben die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) nun für den gesamten Amateurfußball in NRW verankert.

Dadurch wird es den Sportgerichten ermöglicht, deutlich empfindlichere Strafen auszusprechen bei Fällen von physischer Gewalt. "Gewalttaten sind in unserem Sport nicht tolerierbar", sagt Andree Kruphölter, FLVW-Vizepräsident Amateurfußball.

Gewalttaten sind in unserem Sport nicht tolerierbar

Andree Kruphölter

"Wir als Verband haben den Änderungsvorschlag Anfang des Jahres vorgebracht, nicht um Einzelfälle zu betrachten, sondern um einer Entwicklung entgegenzuwirken, die sich im Lagebild des Amateurfußballs ganz konkret durch Zahlen belegen lässt."

Der Verband teilte mit: Die Neuerung betrifft den Paragraphen 9a der RuVO. Dieser regelt Strafen gegen Vereine in einzelnen Fällen:

• Wegen unsportlichen Verhaltens kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

• Bei mangelndem Schutz der Schiedsrichter, der Assitenten und des Gegners wird eine Strafe von bis zu 7.500 Euro fällig. Dies gilt ebenfalls schon im ersten Fall eines Spielabbruchs wegen physischer Gewalt. Dazu kommt ein Abzug von einem bis zu sechs Punkten, wenn ein Schiedsrichter oder ein Assistent von mindestens zwei Spielern bzw. Teamoffiziellen tätlich angegriffen wurde. Im Wiederholungsfall im selben Spieljahr erfolgt der Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft vom Spielbetrieb bis zum Ende der Saison.

• Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.

• In Fällen von Bestechung ist auch der Versuch strafbar.

"Die neue Vorschrift der RuVO nimmt gezielt die Vereine und die Mannschaften in die Verantwortung. Der Kampf gegen Gewalt auf den Fußballplätzen ist die Aufgabe sämtlicher Beteiligter. Vereine und deren Mannschaften werden mit der Vorschrift verstärkt in die Pflicht genommen, Gewaltvorfälle auf den Fußballplätzen zu minimieren", betont Kruphölter.

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